AGB-BUCHHALTUNG
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Klee Consulting UG
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Beraternummer BAFA: 146933

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AGB | AGB-Buchhaltungsservice

AGB Buchhaltungsservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs: Stand 01.03.2010


 

§ 1 Vertragsparteien

Parteien dieses Vertrages sind der Kunde, nachfolgend "Auftraggeber" genannt, und KLEE Consulting Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hannover, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Leistungen des Auftragsnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die zu übernehmenden Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag festgehalten.

 

§ 2 Vergütung und Fälligkeit

Die Vertragsparteien vereinbaren für die gemäß § 1 dieses Vertrages zu erbringenden Tätigkeiten ein stundenweises, monatliches oder nach Ende einer in Auftrag gegebenen Dienstleistung fälliges Honorar. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder Barzahlung fällig.

 

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

 

§ 4 Pflichten des Auftragsnehmers

§ 5 Mängelbeseitigung

 

§ 6 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch seine Person verursacht sind, abgesehen von der Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat mit Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

 

§ 7 Aufbewahrungspflicht

 

§ 8 Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dieses gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils des Honorars berechtigt.

 

§ 9 Vertragsdauer und Vertragsänderungen

Die Dauer des Vertragsverhältnisses wird individuell vereinbart. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der vorstehenden Schriftformklausel.

 

§ 10 Nichtigkeitsklausel

 

§ 11 Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtstand gilt der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien schon jetzt, eine wirksame zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke im vornhinein erkannt.

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